Der Bauantrag

Nachdem die Finanzierung und die Überschreibung des Grundstücks geklärt waren, das Grundstück gerodet und nivelliert wurde, ging es Anfang März das erste Mal an die Eingabeplanung bzw. Baudurchsprache. Hier wurde zusammen mit KMH festgelegt, wie das Haus letztendlich aussehen soll, wo sich welche Fenster, Türen, Räume, Wände usw befinden sollen. Wir entschieden uns für bodenhohe Fenster an der kompletten Südseite in beiden Geschossen (ausser dem Arbeitszimmer meiner Frau), einem Lichtband in der Küche, eine Aufstockung des Kellers auf volle Raumhöhe sowie Fußbodenheizung im ganzen Haus, inkl. dem großen Raum im Keller. Der ganze Termin zog sich über 1,5 Std., da wir ja schon genau Vorstellungen hatten, wie das Haus aussehen soll. Zwei Wochen später hatten wir endlich den Bauantrag in unseren Händen. Jetzt benötigten wir aufgrund der geringen Größe des Grundstücks und der draus resultierenden Abstandsflächen die Unterschriften unserer Nachbarn. Der eine Nachbar ist mein Schwiegervater, der andere ein Unternehmerpärchen aus dem Mainburger Raum. Also ab ins Auto und Unterschriften einsammeln. Nun konnte der Bauantrag abgegeben werden und das Warten begann,... 6 Wochen später bekamen wir endlich Post von der Stadt: Bauantrag abgelehnt! Begründung: Das Haus würde zu nah an der vorderen Grundstücksgrenze stehen und würde daher ein Verkehrsbehinderung darstellen, sowie das Stadtbild negativ beeinflussen. Bitte was? Da stand die letzten 111 Jahre ein uraltes, heruntergekommenes Haus an genau der selben Stelle und keinen hats gestört. Nach einem Telefonmarathon mit dem Bauordnungsamt bekamen wir nun die Auflage, das Haus mindestens 1m von der südöstlichen Grundstücksgrenze weg zu planen. Leichter gesagt, als getan. Für eine neue Positionierung war das Grundstück zu klein! Also versuchten wir, natürlich mit schriftlicher Erlaubnis der Schwiegereltern, das Haus über die bestehende Grenze im Norden zu errichten. Also Antrag geändert und eingereicht... Es zogen wieder 6 Wochen ins Land (und es war bereits Mitte Mai!) kam endlich die Antwort vom Bauordnungsamt: Antrag abgelehnt! Begründung: eine Bebauung über die Grundstücksgrenze hinweg ist nicht zulässig. Das hätten die uns doch auch schon vor 6 Wochen sagen können... Also, Telefonmaraton mit dem Bauordnungsamt. In Absprache mit den zuständigen Sachbearbeitern haben wir uns darauf geeinigt, dass wir unter Auflage die Begenehmigung bekommen, wenn wir nachweislich das Grundstück neu vermessen lassen und eine notarielle Urkunde zur Grundstücksübereignung vorlegen können. Also Termin beim Notar ausgemacht, sowie Antrag beim Vermessungsamt gestellt,... es ist Ende Mai!

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